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Juso AG Schriesheim-Dossenheim

Mathaisemarkt: Verbot für mitgebrachte Alkoholika

Allgemein

Dieses Jahr soll auf dem Mathaisemarkt- Gelände ein allgemeines Verbot für selbst mitgebrachte Alkoholika gelten. Die Stadt beschloss diesen Schritt aufgrund der Erfahrungen mit Betrunkenen in den letzten Jahren. Zu diesem Zweck wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, die es der Polizei ermöglicht, Taschenkontrollen und Beschlagnahmungen von Alkohol durchzuführen, sowie Platzverweise zu erteilen.
Diese Maßnahme stellt einen massiven Eingriff in die Freiheit vor allem junger Erwachsener dar. Während Jugendliche ohnehin den Jugendschutzbestimmungen und damit einem teilweisen oder absoluten Alkoholverbot unterstehen, werden sie nun zur Zielgruppe einer restriktiven Politik. Durch die Verfügung werden sie genötigt, bei der Winzergenossenschaft oder an Bierständen zu kaufen: Bei einer Mathaisemarktwoche eine teure Angelegenheit für eine Gruppe, die hauptsächlich aus Schülern und Studenten besteht und finanziell eher schwach ist.
Auch wenn der Mathaisemarkt hauptsächlich ein Weinfest ist, so ist es das gute Recht eines jeden mündigen Bürgers, selbst zu entscheiden, ob er im Festzelt seinen Silvaner oder auf der Straße sein Bier trinkt. Die Gewaltrate ist dabei bei den Jungerwachsenen niedrig, nicht der Alkoholexzess, sondern gute Stimmung steht im Vordergrund. Kein Wunder also, dass sie sich zu Unrecht durch den Erlass angegriffen sehen.
Ein rigoroses Durchgreifen der Polizei wird die offene Atmosphäre zerstören, für die der Mathaisemarkt bekannt ist und so zu einem Sinken der Besucherzahlen führen. Sicherlich auch ein Nachteil für die vielen kleinen Schaustellerbuden. Bleiben die Kontrollen in einem maßvollen Rahmen, beschränken sie sich möglichst auf Gewalttätige oder stark Betrunkene, würde der Beschluss akzeptabel werden. Es bleibt allerdings dabei noch immer kontrovers, ob die bisherigen Möglichkeiten nicht ausreichend waren, um solchen Situationen zu begegnen.

Thomas Schmelzer für die Jusos Schriesheim-Dossenheim

 
 

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