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Juso AG Schriesheim-Dossenheim

Gesetzliche Verankerung des Grundsatzes der Tarifeinheit

Anträge

Antragsteller: Mitgliederversammlung Jusos Rhein-Neckar
Empfänger: SPD Rhein-Neckar, SPD Baden-Württemberg, SPD-Bundesparteitag
Datum: 26.2.2010

Antrag:

Wir fordern eine gesetzliche Verankerung des Grundsatzes der Tarifeinheit.

Begründung: Am 27.1.2010 hat das Bundesarbeitsgericht angekündigt, dass es den Grundsatz der Tarifeinheit aufgeben würde. Dieser Grundsatz war bislang ein ungeschriebener Bestandteil des Tarifvertragsrechts. Der Grundsatz besagt, dass für einen Betrieb nur ein Tarifvertrag gelten kann. Existieren mehrere Tarifverträge (mit unterschiedlichen Gewerkschaften) muss nach von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien ein Tarifvertrag für verbindlich erklärt werden. Die Aufgabe des Grundsatzes, die nun erwartet wird, hat weitreichende Folgen, die jetzt noch nicht in ihrer vollen Tragweite absehbar sind. Denkbar sind unter anderem diese Folgen:
  • Die Arbeitgeber werden damit rechnen müssen, dass wenn ein Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft abgeschlossen wurde, eine andere einen höheren Abschluss erreichen will. Damit könnten Zustände häufig vorkommen, wie sie schon bei der Deutschen Bahn zu beklagen waren: Sobald eine Gewerkschaft ihren Streik beendet und den Tarifvertrag geschlossen hat, beginnt die nächste Gewerkschaft zu streiken. Gerade in Unternehmen, in denen jede einzelne Gruppe wichtig für den Betriebsablauf ist, kann das zu erheblichen Problemen führen.
  • Außerdem wir es schwieriger für die Unternehmen, abzuschätzen, wem sie was bezahlen müssen. Ein schneller Wechsel der Gewerkschaftsmitgliedschaft würde sofort den Tarifvertrag ändern.
  • Selbst ernannte oder tatsächliche Funktionseliten können mit Hilfe von elitären Gewerkschaften mit Hinblick auf ihre besondere Wichtigkeit bessere Bedingungen für ihre Gruppen durchsetzen. Das wird auf Dauer auf Kosten der nicht hoch qualifizierten Arbeitnehmer gehen und führt zu einer scharfen Trennung der Arbeitnehmerschaft.
  • Gewerkschaften werden künftig mit aller Gewalt versuchen, Mitglieder dadurch zu werben, dass sie höhere Tarife vereinbaren. Das geht prinzipiell zulasten großer Gewerkschaften und fördert die Verfolgung von Einzelinteressen.
  • Außerdem könnten wegen des aggressiven Wettbewerbes Arbeitskämpfe um ein Vielfaches konfrontativer werden.
  • Gewerkschaftsmitgliedschaft könnte künftig vor dem Arbeitgeber nicht mehr geheim gehalten werden. Sie müsste zur Bestimmung des anwendbaren Tarifvertrages offenbart werden.
  • Welche betriebsverfassungsrechtlichen Regeln aus mehreren Tarifverträgen gelten sollen, bleibt völlig ungewiss.
  • Gewerkschaftshopping würde zunehmen.
All diese Faktoren würden die Funktionsfähigkeit des Tarifvertragssystems schwerwiegend beeinträchtigen und die Arbeitnehmerschaft in den kollektiven Egoismus treiben. Es ist daher Aufgabe der Politik, den bewährten ungeschriebenen Grundsatz gesetzlich festzuschreiben.
 

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